Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) für „Bijouswiss.ch“

AGB’s / Hausordnung / Bijouswiss.ch

Mit erfolgter Buchung der Ferienwohnung akzeptiert der Mieter diese AGB’s Sie gelten ebenso als Hausordnung:

  1. Das Rauchen in Innenräumen der Wohnung ist nicht gestattet.
  2. Die Miete gilt ausschliesslich für die im Mietvertrag angegebenen Personen und Mietzeit.
  3. Parkplatz:  Dem Mieter steht ausschliesslich 1 Gratis-Parkplatz zur Verfügung.
  4. Der Gebrauch der SAUNA ist grundsätzlich auf maximal 3 Stunden pro Tag (zwischen 09.00-23.00Uhr) beschränkt.
  5. Die Raumheizung darf im Bereich Off/24°C selber reguliert werden.
  6. Die Rasenflächen sind sauber zu halten, bei Nichtanwesenheit bitte im Sommer frei halten (Rasenroboter).
  7. Party / Musikraum / Uebernachtungsgäste Wir eignen uns nicht als Party- oder Eventlokal und untersagen jegliche lauten Aktivitäten. Möchten Sie während Ihres Aufenthaltes über Nacht Besuch empfangen, bitten wir um vorherige Absprache. Nicht angezeigten Personen ist die Übernachtung in der Unterkunft nicht gestattet.
  8. Maximale Belegung ist immer 4 Personen.
  9. Möchte der Mieter die Wohnung vor dem Abgabetermin abreisen, muss der Vermieter vorab telefonisch oder per SMS benachrichtigt werden. Die Miete beginnt am Ankunftstag ab 16.00Uhr bis um 10.00Uhr am Abreisetag. Andere Zeiten sind nach Absprache möglich.
  10. Wohnungsabgabe/Endreinigung Der Grundsatz beim Verlassen der Wohnung lautet: Der Mieter verlässt die Wohnung „aufgeräumt“*.  * Keine Lebensmittel dalassen. Sämtliche Abfälle werden vom Mieter entsorgt. Bad, Küche incl. Geschirr ist sauber und  aufgeräumt, Bettwäsche abgezogen und deponiert.  Die Desinfektion sowie der Wasch-Service wird vom Vermieter geleistet.
  11. Bei unterlassener oder ungenügend vorgenommener Reinigung werden dem Mieter nachträglich die Kosten für den zusätzlichen Aufwand der Nachreinigung in Rechnung gestellt.
  12. Haustier (Ein „stubenreiner“ Hund) darf mit vorheriger Bewilligung des Vermieters mitgenommen werden. Anfrage bei der Buchung. 
  13. Die Kurtaxe wird vom Kurverein Flumserberg dem Vermieter direkt berechnet. Sie ist nicht im Mietpreis enthalten. Kurtaxentarif  01.01.2017:   Pro Person ab 6 Jahren und Tag: Sfr. Fr. 2.40 Kinder bis und mit 5 Jahre sind gratis.
  14. Der Mieter verpflichtet sich, die von ihm gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar vor Schaden zu bewahren. Beschädigungen an Haus und Einrichtung sind dem Vermieter unaufgefordert und sofort zu melden. Die Haftung für Schäden trägt der Mieter.
  15. Bei vorzeitigem Abschluss des Mietvertrages beträgt die sofortige Anzahlung mindestens die Hälfte des Mietpreises. Die Restzahlung wird 7 Tage vor Mietbeginn fällig.
  16. Kann der Mieter den Mietvertrag nicht einhalten, …hat er gleichwohl für den Mietpreis aufzukommen. Es liegt am Mieter, sich mit einer Annulationsversicherung abzusichern. Zum Beispiel Online bei elvia.ch
  17. Der Vermieter behält sich das Recht vor:  Nachreinigungen, fehlendes oder beschädigtes Inventar, sowie Fleckenentfernung, Brandlöcher nachträglich in Rechnung zu stellen. Jederzeit den Mietvertrag auch ohne Frist aufzulösen.
  18. Unser Hauszugang (Parkplatz und Terasse)  werden im Aussenbereich von Kameras überwacht. Die Aufzeichnung wird jeweils nach ca.2 Wochen automatisch überschrieben. Es existiert keine dauerhafte Speicherung. Die Cam auf der Terrasse kann bei einem Gästeaufenthalt mit dem vorhandenem Schutz deaktiviert werden.
  19. Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen berechtigen den Vermieter zur sofortigen Kündigung auch ohne Frist.
  20. Der Vermieter lehnt jegliche Schadensersatzansprüche ab. Wo dieser Vertrag keine Bestimmungen enthält, gelten die Art. 253-274 des CH. Obligationenrechtes In Streitfällen gilt das Rechtsdomizil des Vermieters.

Zusatzvereinbarung über die Nutzung des WLAN:

  1. Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines WLan-Codes. Dieser wird nur Mietern ausgehändigt, die die nachfolgend ausgeführte Nutzungsvereinbarung akzeptieren. Mieter, Mitbewohner und Gäste werde nachfolgend «Benutzer» genannt.
  2. Der Mieter übernimmt die Verantwortung, dass sämtliche Mitbewohner resp. Gäste des Ferienobjektes sich an diese Nutzungsvereinbarung halten und hält den Vermieter im Unterlassungsfalle von sämtlichen Forderungen frei.
  3. Die Wlan-Nutzung ist unentgeltlich. Dabei kann seitens des Vermieters keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs übernommen
  4. Der WLan-Code darf Dritten nicht weitergegeben werden.
  5. Durch die Ausgabe des Codes übernimmt der Vermieter keinerlei Verpflichtungen. Die Verwendung erfolgt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der Benutzer keinen Anspruch, das WLAN auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte Dauer zu nutzen. Die Nutzung darf ausschliesslich im Rahmen des Üblichen bei einem Ferienaufenthalt erfolgen. Bei gewerblicher und/oder übermässiger Nutzung darf der Vermieter den WLAN-Zugang sperren.
  6. Hiermit wird jegliche Haftung für Gewährleistung und Schadenersatz usw. ausgeschlossen. Der Vermieter garantiert keinen unbeschränkten Zugang zum WLAN resp. Internet und haftet daher nicht für die Folgen von Unterbrüchen und Ausfällen sowie Datenverlust usw. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für allfällige Schadprogramme (wie Viren usw.) durch Verwendung des WLAN übernommen.
  7. Der Benutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das WLAN ausschliesslich den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall Dafür ist der Benutzer selbst verantwortlich. Die Übertragung der Daten erfolgt unverschlüsselt. Für einen entsprechenden Schutz hat der Benutzer selber zu sorgen.
  8. Ausdrücklich untersagt ist es dem Benutzer, das WLAN zum Upload von Daten, Dateien, Videos usw. oder zur sonstigen wie immer gearteten Verbreitung rechts-, sittenwidriger, rassistischer oder urheberrechtlich geschützter Inhalte, zum Aufruf zu Straftaten oder Manipulation von Soft- und Hardware sowie Geräten und Einrichtungen jeglicher Art zu verwenden. Das Versenden von SPAM usw. untersagt. Diese Bestimmung gilt analog für das Aufrufen von Webseiten und/oder Download von Daten, Dateien, Videos usw.
  9. Jede missbräuchliche Verwendung des WLAN, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder den Vermieter nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann und jegliche Eingriffe in die WLAN-Einrichtung (Software wie Hardware), ist untersagt.
  10. Der Mieter haftet für Schäden, die durch den Gebrauch des WLAN verursacht werden. Sollte der Vermieter durch die Verwendung des WLAN durch den Benutzer aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich schad- und klaglos zu halten.
  11. Bei Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstosses kann die Verwendung des WLAN jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  12. Der Vermieter ist berechtigt bei begründetem Verdacht einer Straftat, die zuständigen Behörden über den Mieter und/oder der Benutzer (einschliesslich deren Adressen) zu informieren. Im Weiteren ist der Vermieter auf Anfrage der Behörden berechtigt, diesen die Personalien samt Adresse des Mieters und/oder der Benutzer mitzuteilen.

Diese WLAN-Nutzungsvereinbarung ist Teil des Mietvertrages und untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Vermieters vereinbart.

Diese AGB gelten ab 01.01.2023